Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar 2025 für ein verlässliches Hilfesystem zugestimmt.
Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Das bedeutet, dass in Deutschland 2023 fast jeden Tag ein Femizid stattfand.
„Entscheidender Meilenstein“
„Das Gewalthilfegesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Durch das Gesetz gibt es einen Rechtsanspruch auf eine kostenfreie und bedarfsgerechte Hilfe oder Beratung für Gewaltbetroffene sowie eine gesicherte Finanzierung, an der sich der Bund beteiligt“, betont Andrea Hermanns, Leiterin des AWO Frauenhauses.
Im Fokus des Gewalthilfegesetzes steht die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Das Gesetz sichert diesen Zugang durch einen individuellen Rechtsanspruch, der ab 2032 gelten soll. Um diesen einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro beteiligen.
„Auch wenn es bis 2032 noch eine Weile dauert, sind die Weichen jetzt gestellt und sind wir zuversichtlich, dass wir die Kapazität des Frauenhauses in Kleve weiterausbauen können. Der Förderverein des Frauenhauses Kleve wird dabei auch weiterhin unterstützen“, sagt Andrea Steinmeier, Vorsitzende des Fördervereins.
Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.
„Wir begrüßen das Gesetz sehr, haben lange darauf gewartet und in der Vergangenheit viele Zahlen und Statistiken eingereicht und an Umfragen dazu teilgenommen. Deshalb ist es eine riesige Erleichterung, dass das Gesetz jetzt da ist. Für die Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind und für unsere Unterstützung und Hilfe im Frauenhaus. Durch den Ausbau der Plätze müssen wir nicht mehr so viele Frauen weitervermitteln oder gar abweisen. Und wir hoffen, dass der Ausbau des Unterstützungssystems schnell von statten geht. Außerdem ist das Gesetz ein klares Statement gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“, so Hermanns abschließend.