Mit Eifer und Lernfreude dabei: Siebdruck-Workshop für Kinder des IZIF im Plakatmuseum PAN

„Interkulturelle Kompetenzen“: Integrationsagenturen organisierten Fortbildungsreihe für Fachkräfte

Neu bei uns: Antidiskriminierungsberatung

Im Rahmen des Förderprogramms der Integrationsagenturen ist die Antidiskriminierungsarbeit (AD-Arbeit) in NRW ausgeweitet und qualitativ weiterentwickelt worden. Neue Servicestellen werden nun auch in ländlichen Gebieten etabliert. Den Hauptteil der AD-Arbeit macht die Beratung aus. Die Antidiskriminierungsberatung ist ein kostenloses Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung – vor allem in den Bereichen Arbeit, Güter und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Behörden/ Verwaltung.
Ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin des AWO Kreisverbands Kleve werden im Kreis flächendeckend Antidiskriminierungsberatung und -arbeit leisten. Die neu eingerichtete Servicestelle hat ihre Arbeit kürzlich begonnen und befindet sich im Aufbauprozess. Jeder, der in irgendeiner Art diskriminiert wird, kann jederzeit mit der Servicestelle Kontakt aufnehmen.

Arten von Diskriminierung
• People of Color / Critical Whiteness / Empowerment
• Institutioneller Rassismus
• LSBTIQ
• Diskriminierung und Alter
• Diskriminierung und Arbeit
• Antimuslimischer Rassismus / Islamfeindlichkeit
• Diskriminierung am Wohnungsmarkt
• Sprache
• Antiziganismus
• Diskriminierung und Behinderung
• Antisemitismus
• Diskriminierung und Bildung (Schule)
• Diskriminierung aufgrund von Religion (übergreifend)

Wie kann die Antidiskriminierungsberatung aussehen?
Beim Erstgespräch werden Erwartungen und Ziele geklärt. Nach der Fallanalyse werden Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten besprochen.

Empowerment:
Konkret bedeutet das die Selbststärkung und Selbstbemächtigung des Betroffenen. Empowerment ist also ein Prozess, in dem der Betroffene lernt, aus der Machtlosigkeit und Fremdbestimmung herauszutreten.

Beschwerdebrief:
Sie können unterschiedlich detaillierte Beschreibungen, Erklärungen und Argumentationen ebenso enthalten wie konkrete Forderungen und/oder die Bitte um eine Stellungnahme.

Klage:
Es besteht die Möglichkeit der Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In Einzelfällen kommen auch andere Gesetze in Betracht.

Vermittlung:
Sollte sich herausstellen, dass das Beratungsanliegen nicht in den Kompetenz- und Arbeitsbereich der Antidiskriminierungsberatungsstelle fällt, wird nach einer Beratungsstelle gesucht, die sehr viel kompetenter und spezialisierter ist.

Testing:
Als Testing werden Verfahren beschrieben, die eine Diskriminierung durch den Vergleich zweier Personen oder Personengruppen sichtbar machen. Die realen oder fiktiven Personen begeben sich beide in die zu testende Situation. Beispiel: Während dem einen Wohnungsinteressenten gesagt wird, die Wohnung sei bereits vergeben, wird der fiktive Interessent mit deutschem Namen zu einem Besichtigungstermin eingeladen.

Vertragliche Vereinbarung:
Eine vertragliche Vereinbarung ist das Ergebnis eines erfolgreichen Aushandlungsprozesses zwischen Betroffenen, Berater_innen und der für die Diskriminierung verantwortlichen Seite. Sie ist eine lösungsorientierte, dialogische Reaktion auf eine konkrete Diskriminierung. Grundlage ist das Interesse aller Beteiligten an einer diskriminierungsfreien Praxis. In einem Austauschprozess geht es darum, Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, Diskriminierung in Zukunft zu verhindern und/oder ihr konstruktiv zu begegnen. Diese Maßnahmen müssen konkret,umsetzbar, überprüfbar, zeitlich terminiert und wirksam sein.

 

Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit AWO
Ansprechpartner: Nazim Dogu
E-Mail: ada@awo-kreiskleve.de
Mobil: 0177 8957409