Die Angebote der Beratungsstelle waren 2020 geprägt durch Corona. „2020 haben wir mit 492 Klienten*innen 613  Beratungsgespräche geführt, die im Lockdown oftmals telefonisch, per Mail oder im Chat stattfanden“, lässt Nicole Saat, Leiterin der Beratungsstelle, das pandemische Jahr Revue passieren.

Es befanden sich 215 Frauen im Schwangerschaftskonflikt, sie wurden nach §§ 5 und 6 des SchKG beraten. 277 Personen ließen sich zu Themen aus dem §2 SchKG beraten. „Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang, beinahe ausschließlich in der §2-Beratung. Begründet sehen wir diesen in der uns begleitenden Pandemie. Denn wir konnten 2020 leider nur zu Beginn des Jahres unsere Projekte durchführen. Dadurch fielen offene Sprechzeiten nach den Projekten an den weiterführenden Schulen weg. Sicherlich waren auch die Lockdowns ein Grund, Beratungsstellen nicht aufzusuchen“, erläutert Saat.

Die meisten Frauen im Schwangerschaftskonflikt waren zwischen 26 und 35 Jahren.

In der §2-Beratung war vor allem zu beobachten, dass Hilfesuchende immer noch Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen wie z.B. Elterngeld, Kindergeld etc. brauchen. Durch Covid 19 gab es vermehrt große Unsicherheiten in diesen Themenbereichen, gerade im Bereich der Kurzarbeit, des Elterngeldes und der Kinderbetreuung.

Im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung war der am häufigsten genannte Grund für den Konflikt die abgeschlossene Familienplanung, gefolgt von familiären und partnerschaftlichen Problemen. Auch die berufliche Situation war ein häufig genannter Grund – Frauen waren extrem belastet. In den einzelnen Gesprächen griffen eine Vielzahl dieser Gründe ineinander, so dass die Beratungen zum §§ 5 und 6 nicht nur den Konflikt sondern oftmals auch individuelle Problemlagen zum Thema hatten.

Die AWO Beratungsstelle konnte während des gesamten Jahres unter Einhaltung der Hygiene-Schutzbestimmungen zeitnahe Beratungen gewährleisten; in den Phasen des Lockdowns fanden und finden diese telefonisch oder virtuell statt. Frauen bzw. Paare die unter Erkältungssymptomen leiden oder sich in Quarantäne befinden, haben somit immer die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Die Beratungsbescheinigung kann vor der Beratungsstelle in Empfang genommen oder alternativ per Post zugesandt werden.

Die meisten Frauen die sich 2020 im Schwangerschaftskonflikt befanden, waren zwischen 26 und 35 Jahren, diese Altersgruppe ist die sexuell Aktivste und beklagt somit die meisten Verhütungspannen.

Leider konnte die AWO Beratungsstelle ihr 40-jähriges Bestehen 2020 nicht gebührend feiern – hierauf machten aber diverse Zeitungsberichte aufmerksam.

Nicole Saat, Leiterin der Beratungsstelle (re.) in einer Beratungssituation.