Betreuungsweisung
Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer (Betreuungsweisung) ist ein ambulantes pädagogisches Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.
Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer wird in Form einer Einzelbetreuung von einem*einer pädagogischen Mitarbeiter*in durchgeführt. Die zentrale pädagogische Methode ist das Einzelgespräch. Die Inhalte und die Art des unterstützenden Angebotes richten sich nach dem jeweiligen Bedarf des*der Betreuten.
Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, denen eine Betreuungsweisung seitens des Jugendgerichts auferlegt wird