Integrationshilfe
Teamleitung Integrationshilfe
Marion Kurth
Kira Mühlhoff (stellvertretende Teamleitung)
Tel.: 02821 /73647-17
Fax: 02821 / 89939-59
kira.muehlhoff@awo-kreiskleve.de
Koordinatorinnen der Integrationshilfe:
Viktoria Raaf und Marie Hübbers
Thaerstraße 16, 47533 Kleve
Telefon: 02821 / 736 47-12 oder 736 47-28
Mail: integrationshilfe@awo-kreiskleve.de
viktoria.raaf@awo-kreiskleve.de
marie.huebbers@awo-kreiskleve.de
Unsere Integrationsangebote an Schulen
Allgemeine Aufgaben
Die Integrationshilfe leistet Hilfestellung zur Integration der Kinder und Jugendlichen in Regel- sowie Förderschulen.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sind solche, die körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind – oder von seelischer Beeinträchtigung bedroht sind. Zeitlicher Umfang und Personaleinsatz sind im Einzelfall mit dem zuständigen Kostenträger abzusprechen.
Die Integrationshilfe begleitet die Klienten im Schulalltag, fördert den Aufbau sozialer Kontakte und bietet eine individuelle Unterstützung, um die selbstbestimmte Teilhabe des Kindes und Jugendlichen zu ermöglichen. Dabei befindet sich die Integrationshilfe im ständigen Austausch mit Lehrer*innen und Eltern.
Ziel ist, die Selbstständigkeit des Klienten ohne Assistenz zu erreichen.
Integrationshilfe in Schulen
Sie unterstützt das Kind bzw. den Jugendlichen in schulischen Belangen mit klar abgesteckten Zielen, wobei der so genannte Kernbereich der Schule ausdrücklich ausgeschlossen ist: Die Integrationshilfe ersetzt keine Lehrkraft.
Im Erstgespräch mit den pädagogischen, therapeutischen und pflegerischen Fachkräften wird die Integrationshilfe über die Besonderheiten des Schülers/der Schülerin informiert.
Zweckmäßige Integrationshilfe in Schulen
Die als solche eingesetzte Integrationshilfe verfügt über Erfahrungen im pädagogischen Bereich und wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie fachlich betreut und angeleitet. Eine besondere Qualifikation im sozialpädagogischen Bereich ist nicht erforderlich.
Sachkundige Integrationshilfe in Schulen
Hier liegt ein zusätzlicher Fokus auf der individuellen Einschränkung des Kindes. Die Integrationshilfe verfügt über spezifische Kenntnisse im sozialpädagogischen und integrativen Bereich. Eingesetzt werden vorzugsweise HeilerziehungspflegerInnen oder vergleichbares pädagogisches Personal. Die Anleitung erfolgt über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Der Antrag für eine Integrationshilfe muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.