Antidiskriminierungsberatung

Im Rahmen des Förderprogramms der Integrationsagenturen ist die Antidiskriminierungsarbeit (AD-Arbeit) in NRW ausgeweitet und qualitativ weiterentwickelt worden. Neue Servicestellen werden nun auch in ländlichen Gebieten etabliert. Den Hauptteil der AD-Arbeit macht die Beratung aus. Die Antidiskriminierungsberatung ist ein kostenloses Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung – vor allem in den Bereichen Arbeit, Güter und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Behörden/ Verwaltung.
Zwei Mitarbeiter des AWO Kreisverbands Kleve werden im Kreis flächendeckend Antidiskriminierungsberatung und -arbeit leisten. Die neu eingerichtete Servicestelle hat ihre Arbeit kürzlich begonnen und befindet sich im Aufbauprozess. Jeder, der in irgendeiner Art diskriminiert wird, kann jederzeit mit der Servicestelle Kontakt aufnehmen.

Unsere Berater*innen sprechen deutsch, englisch, kurdisch, niederländisch, spanisch und arabisch.

Arten von Diskriminierung
• People of Color / Critical Whiteness / Empowerment
• Institutioneller Rassismus
• LSBTIQ
• Diskriminierung und Alter
• Diskriminierung und Arbeit
• Antimuslimischer Rassismus / Islamfeindlichkeit
• Diskriminierung am Wohnungsmarkt
• Sprache
• Antiziganismus
• Diskriminierung und Behinderung
• Antisemitismus
• Diskriminierung und Bildung (Schule)
• Diskriminierung aufgrund von Religion (übergreifend)

Wie kann die Antidiskriminierungsberatung aussehen?
Beim Erstgespräch werden Erwartungen und Ziele geklärt. Nach der Fallanalyse werden Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten besprochen.

Empowerment:
Konkret bedeutet das die Selbststärkung und Selbstbemächtigung des Betroffenen. Empowerment ist also ein Prozess, in dem der Betroffene lernt, aus der Machtlosigkeit und Fremdbestimmung herauszutreten.

Beschwerdebrief:
Sie können unterschiedlich detaillierte Beschreibungen, Erklärungen und Argumentationen ebenso enthalten wie konkrete Forderungen und/oder die Bitte um eine Stellungnahme.

Klage:
Es besteht die Möglichkeit der Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In Einzelfällen kommen auch andere Gesetze in Betracht.

Vermittlung:
Sollte sich herausstellen, dass das Beratungsanliegen nicht in den Kompetenz- und Arbeitsbereich der Antidiskriminierungsberatungsstelle fällt, wird nach einer Beratungsstelle gesucht, die sehr viel kompetenter und spezialisierter ist.

Testing:
Als Testing werden Verfahren beschrieben, die eine Diskriminierung durch den Vergleich zweier Personen oder Personengruppen sichtbar machen. Die realen oder fiktiven Personen begeben sich beide in die zu testende Situation. Beispiel: Während dem einen Wohnungsinteressenten gesagt wird, die Wohnung sei bereits vergeben, wird der fiktive Interessent mit deutschem Namen zu einem Besichtigungstermin eingeladen.

Vertragliche Vereinbarung:
Eine vertragliche Vereinbarung ist das Ergebnis eines erfolgreichen Aushandlungsprozesses zwischen Betroffenen, Berater_innen und der für die Diskriminierung verantwortlichen Seite. Sie ist eine lösungsorientierte, dialogische Reaktion auf eine konkrete Diskriminierung. Grundlage ist das Interesse aller Beteiligten an einer diskriminierungsfreien Praxis. In einem Austauschprozess geht es darum, Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, Diskriminierung in Zukunft zu verhindern und/oder ihr konstruktiv zu begegnen. Diese Maßnahmen müssen konkret,umsetzbar, überprüfbar, zeitlich terminiert und wirksam sein.

Flyer Antidiskriminierung

Jahresbericht 2022 der Antidiskriminierungsberatung der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Ansprechpartner

Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit AWO
Ansprechpartner: Nazim Dogu
E-Mail: ada@awo-kreiskleve.de
Mobil: 0177 / 8957409

Jahresbericht 2022 der Beratungsstellen gegen Diskriminierung: „Benachteiligungen sichtbar machen“

In NRW beraten unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege NRW mittlerweile 42 unabhängige Stellen in 32 Städten und Kreisen Betroffene von Diskriminierung – so auch eine der AWO im Kreis Kleve. Der Schwerpunkt liegt auf rassistischer, antisemitischer und religiöser Diskriminierung. Menschen, die Diskriminierung erfahren, können sich an eine Stelle in ihrer Nähe wenden – die Beratung ist kostenlos, parteilich und vertraulich.  

Mit dem jetzt erschienenen Jahresbericht möchten wir Beratungsstellen des Netzwerks ada.nrw Diskriminierung sichtbar machen und auch die Möglichkeiten und Grenzen unserer Arbeit aufzeigen“, sagt Marcus Schweers, Koordinator unserer Beratungsstellen. „Unsere Hoffnung ist, dass wir damit langfristig Verbesserungen anstoßen können – bei den Möglichkeiten der Durchsetzung von Rechten der von Diskriminierung betroffenen Menschen, im gesellschaftlichen Umgang mit Diskriminierung und bei unseren Arbeitsbedingungen.“ 

Im Jahr 2022 sind NRW-weit 549 Beratungsfälle abgeschlossen worden. Der häufigste Beratungsanlass war mit 67,9 Prozent Rassismus, besonders häufig traten hierbei anti-muslimischer und anti-schwarzer Rassismus auf. Auch die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus waren in diesem Zusammenhang häufige Diskriminierungsgründe. Die Diskriminierungen mit Bezug zur Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus fanden mit 41,5 Prozent überdurchschnittlich häufig in Behörden statt. Auch über alle Beratungsfälle hinweg hat das ada.nrw-Netzwerk am häufigsten zu Diskriminierung durch die öffentliche Verwaltung und andere staatliche Stellen, insbesondere Schulen und Ausländerbehörden, beraten.

Auch Organisationen und Vereine, die sich diskriminierungssensibler aufstellen möchten, können sich an die Beratungsstelle wenden.